Mittwoch, 12. Januar 2022

Aufgabenfelder des Pfarrgemeinderates

 

Der Pfarrgemeinderat als Leitungsgremium berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung.
Er macht nicht alles selbst, sondern richtet Fachausschüsse ein oder delegiert Aufgaben an Einzelne oder Gruppen. Der Pfarrgemeinderat sorgt sich um die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde, bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten, gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens und vertritt die Pfarrgemeinde nach außen. Durch Weiterbildung stärken die Mitglieder des Pfarrgemeinderates die Kompetenz für ihre Aufgaben.

Sinn und Zweck des Pfarrgemeinderates

 

In der Pfarrgemeinde bilden die Gläubigen eine GEMEINSCHAFT in Christus. So verwirklicht sich Kirche am Ort. Sie findet ihren Ausdruck in der Verkündung der christlichen Botschaft, der Sorge um die Menschen und in der Feier des Gottesdienstes.

Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten GEWÄHLTE Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung aller Gläubigen. Ausgehend von der Situation der Menschen am Ort, dem sozialen und kulturellen Milieu, arbeitet der Pfarrgemeinderat an der Entwicklung der Gemeinde, damit sie als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist. Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeliums und handelt entsprechend. Die Erneuerung von Kirche und Welt durch lebendige Christengemeinden ist erklärtes Ziel des II. Vatikanischen Konzils. In diesem Bemühen hat der Pfarrgemeinderat seine Wurzeln.

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