Am Sonntag, dem 20. März 2022 wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat gewählt. In unserer Pfarre sind 6 Mitglieder im Pfarrgemeinderat zu wählen.
Der Pfarrgemeinderat ist jener Kreis von Personen, der für die kommenden 5 Jahre mit dem Pfarrer Verantwortung übernimmt für die Entwicklung und Gestaltung der pfarrlichen Aktivitäten. Er sorgt sich um die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen, bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen sowie um Abstimmung der Interessen der Einzelnen und Gruppen in der Pfarre.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die vor dem diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben, am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen. Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren unter sich, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt. Wählbar sind wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.
Der Wahlvorstand lädt alle Wahlberechtigten der Pfarre ein, wählbare Personen als Kandidatinnen und Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahl vorzuschlagen. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 6. Februar 2022 bei einem Mitglied des Wahlvorstands einlangen. Sie können auch im Pfarrbüro abgegeben werden oder per Mail ...
Die genauen Wahlzeiten und Wahlorte für die Stimmenabgabe werden spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag verlautbart.